Mängel von Neu- und Gebraucht-Kfz

Mängel von Neu- und Gebraucht-Kfz

Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen:

  • Nachbesserung,
  • Minderung,
  • Schadensersatz und Rücktritt (früher: Wandlung) und damit Rückabwicklung von:
    • Kfz-Kaufverträgen
    • Kfz-Finanzierungsverträgen
    • Kfz-Leasingverträgen

Probleme bei der Finanzierung.

Durchsetzung von Garantieansprüchen.

Mein Augenmerk ist neben der rechtlichen Prüfung auf die technischen Gegebenheiten des Mangels gerichtet:

Als zentrales Problem erweist sich bei allen Streitigkeiten über Mängel immer wieder die Feststellung des technischen Sachverhaltes, und zwar gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen in wirtschaftlicher und zum anderen in prozessualer Hinsicht. Bevor eine Empfehlung abgegeben werden kann, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten, muss Klarheit über den technischen Hintergrund der äußerlichen Mangelerscheinung, die als Beeinträchtigung empfunden wird, hergestellt werden. Dies mag bei reinen Äußerlichkeiten, wie z.B. Lackierungsmängeln, noch einfach erscheinen, bei Mängeln jedoch, die auf mechanischen oder elektrischen Problemen zu basieren scheinen, ist dies oft sehr viel schwerer. Das gilt z.B. auch für die Manipulation am Fahrzeugtacho oder bei der Abgasmanipulation. oder von In solchen Fällen kann der Anwalt oftmals eigentlich erst nach Einholung eines Sachverständigengutachtens einen fundierten Rat abgeben.

Da jedoch die Einholung eines Privatgutachtens mit hohen Kosten verbunden sein kann, die meist nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, bietet sich grundsätzlich das sog. selbständige Beweisverfahren an. Dies ist ein gerichtliches Verfahren, in dem durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wird. Die Kosten für dieses Verfahren einschließlich derjenigen des Sachverständigen werden von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Allerdings ist ein selbständiges Beweisverfahren nur zulässig, wenn präzise „Beweisfragen“ gestellt werden. Ansonsten würde man sich dem Vorwurf des unzulässigen Ausforschungsbeweises aussetzen. Grundsätzlich ist es daher auch beim selbständigen Beweisverfahren notwendig, die technischen Hintergründe zu kennen. Dies könnte zu dem wirtschaftlich unsinnigen Schluss veranlassen, auch vor einem selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten einzuholen.

Dem kann der Anwalt nur durch eigene kraftfahrzeugtechnische Kenntnisse sowie entsprechende Zusammenarbeit mit Sachverständigen begegnen.

Auf Grund eigenen motorsportlichen Engagements habe ich diverse kraftfahrzeugtechnische Kenntnisse erworben, die es mir ermöglichen, mir selbst ein Bild von den technischen Hintergründen eines Mangels zu verschaffen und diese mit Sachverständigen, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite, zu diskutieren.

Foto: RONALDO – fotolia