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Klärung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen die das Vorhaben zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarn und natürlich Bewohner des Gebäudes erfüllen muss. Das betrifft z.B. den Brandschutz, Wärme- und Schallschutz, den Grenzabstand oder die Einhaltung von DIN-Vorschriften bei der Gestaltung des Gebäude. Einen besonderen Bereich bildet dabei in meiner Arbeit der Denkmalschutz: Mit der Unterschutzstellung von Gebäuden oder eines im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Bodendenkmal), soll der kulturellen Bedeutung wegen des Zeugnisses für die Gegenwart und Nachwelt erhalten werden. Das führt aber auch zu Eingriffen in Eigentumsrechte und kann Einzelne vor schwierige Fragen ggf. auch wirtschaftlicher Art stellen. Wie ist also zu verfahren, wenn man vom Denkmalschutzamt eine Bescheid über z.B. die selbst bewohnte Immobilie erfährt?