Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

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Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Bauvorhabens, also die Erlangung einer Baugenehmigung. Dabei habe ich ein besonderes Augenmerk auf das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB: Unter dem Druck wachsender Metropolen kommt dem in der Regel landwirtschaftlich genutzten Außenbereich der Stellenwert eines unter Druck geratenden Bereiches zu, weil Begehrlichkeiten ausgesetzt ist. So kann es Bestrebungen geben, den bisher ungeplanten Außenbereich teilweise zu Beplanen, also B-Pläne zu erlassen, die ein weit intensivere Versiegelung vorsehen können, als sie der eigentlich strengem Schutz unterliegende Außenbereich überhaupt ermöglicht. Damit können weitestgehend unbebaute und eher naturnahe Bereiche verschwinden und Landwirtschaft und Naturschutz unter Druck geraten.