Die Abwicklung eines Bauvertrages kann in zwei Phasen gegliedert werden:
- Bauphase bis zur Abnahme
- Nachbesserungsphase nach Abnahme bis zur Verjährung
In meiner Beratungspraxis muss ich oft feststellen, dass anwaltlich Hilfe erst lange nach der Abnahme und kurz vor der Verjährung der Gewährleistungsansprüche in Anspruch genommen wird. Das kann aus verschiedenen Gründen zu spät sein.
Zum einen bereits deswegen, weil die Verfolgung der Gewährleistungsansprüche in der Nachbesserungsphase nicht konsequent und rechtssicher erfolgt ist.
Zum anderen fehlt oftmals schlicht die Zeit, eine gerichtlich Geltendmachung, die den Ablauf der Verjährung hemmen würde, so vorzubereiten, dass diese auch erfolgreich beschritten werden könnte.
Es kann daher bereits vor der Abnahme geboten sein, die Verfolgung etwaiger Gewährleistungsansprüche rechtssicher zu gestalten. Dazu ist es quasi unumgänglich, sich bei der Abnahme von einem Sachverständigen begleiten zu lassen und danach rechtlich klären zu lassen, in welcher Weise welche Mängel geltend zu machen sind und wie dabei konkret zu verfahren ist.
Foto: © Eleonore Horiot – adobe stock