Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Soweit Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, macht es durchaus Sinn, dies sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere die mobilen Geschwindigkeitsmessungsanlagen erweisen sich nicht selten als in mehrerlei Hinsicht fehleranfällig. So werden oftmals bereits bei der Aufstellung der Geräte von der Polizei Fehler gemacht und / oder die Messverfahren sind zweifelhaft oder durch äußere Einflüsse leicht irritierbar.

Daher kann sich der konkrete erhobene Vorwurf durchaus als haltlos erweisen, was aber nur im Rahmen einer sorgfältigen Überprüfung der zur Grunde liegenden Ermittlungsakte erfolgen kann. Daher sollte zunächst auf die Zustellung des so genannten Anhörungsbogen erst einmal keine Stellungnahme abgegeben werden, sondern ein Akteneinsichtsgesuch gestellt werden. Sie sind als Betroffener in dem Verfahren gegenüber der Behörde nicht dazu verpflichtet, im Anhörungsverfahren zu dem erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen, so dass Sie guten Gewissens die Entscheidung über eine Stellungnahme erst nach Einsicht der zu Grunde liegenden Akte fällen dürfen.

Da aber nur Ihrem Anwalt ein vollständiges und umfassendes Akteneinsichtsrecht zusteht, empfiehlt sich die anwaltliche Beauftragung und Bevollmächtigung.

Erst durch das anwaltliche Akteneinsichtsgesuch wird die Ermittlungsakte zugestellt und nach Überprüfung des Akteninhaltes entschieden, ob zu dem Vorwurf Stellung genommen wird. Aus der Ermittlungsakte wird sich ergeben, ob das Messverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist und ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Nur wenn dies der Fall ist, können die so erlangten Beweismittel auch Grundlage eines Bußgeldbescheides sein.