Foto: Lutz Wallroth – photocase
Im Mietrecht erstreckt sich meine Tätigkeit über die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, deren Abschluss bis hin zur Beendigung und Zwangsvollstreckung. Bei der Beendigung von Mietverträgen berate und vertrete ich sowohl bei der Abwehr als auch dem Ausspruch von Kündigungen z.B. wegen
- Vertragsverletzung,
- Zahlungsverzuges,
- Eigenbedarfes oder
- Verwertung
und befasse mich mit der Abwicklung von Mietverträgen
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durch Abschluss von Mietaufhebungsverträgen,
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Führung von Wohnungsrückgabeverhandlungen,
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Kautionsabrechnungen und der Durchsetzung der Kautionsrückzahlung.
Ein besonderes Augenmerk habe ich auf die Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen von der Modernisierungsankündigung über die Verweigerung oder Durchsetzung der Duldung bis zur Modernisierungsumlage.
Schließlich spielt auch das Schadensmanagement also die
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Regulierung von Mängelrügen z.B. wegen Feuchtigkeitsschäden,
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Begegnung von Mietminderungen sowie das
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Ausloten wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen.
eine entscheidende Rolle in meiner Beratungstätigkeit.