Für viele Mieter ist bei einem Wohnungswechsel die Kautionszahlung eine bedeutender wirtschaftliche Faktor. Daher ist man sehr oft dringend darauf angewiesen, dass die Kaution vom Vorvermieter möglichst rasch ausgezahlt wird. Leider geschieht dies oftmals nicht so schnell, wie erhofft.
Recht des Mieters auf Kautionsrückzahlung:
Mit der Beendigung des Mietverhältnisses entsteht der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution. Dies ergibt sich aus der Kautionsabrede des Mietvertrages. Diese besagt, dass der Mieter dem Vermieter für die Dauer des Mietvertrages eine Sicherheit leistet. Durch die Beendigung ist die Sicherungszeit abgelaufen und damit der Rückzahlungsanspruch dem Grunde nach entstanden.
Soweit gleichzeitig auch der Sicherungszweck weggefallen sein sollte, müßte damit auch die Kautionsrückzahlungsverpflichtung des Vermieters fällig geworden sein.