nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser

Dabei ist der Vermieter gehalten, einen Nachweis der voraussichtlichen Energieeinsparung der Modernisierungsankündigung beizufügen, damit der Mieter seine Duldungspflicht überhaupt prüfen kann.

Energieeinsparung: Der Begriff ist weit auszulegen. Hierunter fallen sowohl Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie als auch von Strom: Bauliche Maßnahmen, die nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirken sind insbesondere Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken und obersten Geschossdecken, aber auch solche zur wesentlichen Verminderung des Energieverlustes und des Energieverbrauches der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage.

Grundsätzlich ist der Einbau von isolierverglasten Fenstern als energieeinsparende Maßnahme einzustufen und daher Modernisierungsmaßnahme. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Einbau neuer Fenster häufig auch bloße Instandsetzung ist, soweit die vorhandenen Fenster schadhaft sind und schon allein aus diesem Grunde zu erhöhtem Energieverlust beitragen. Soweit also eine Energieeinsparung durch neue Fenster überhaupt eintritt, stellt diese zu einem bestimmten Anteil schlicht die Herstellung vertragsgemäßen Zustandes dar. So wird davon ausgegangen, dass der Austausch alter, undichter und schadhafter doppelt verglaste Isolierfenster durch neue doppelt verglaste Isolierfenster noch keine Maßnahme zur Energieeinsparung darstellt. Dies dürfte erst dann der Fall sein, wenn die Dämmwerte der neuen Fenster die ursprünglichen Werte der alten Fenster wesentlich überschreiten. Sollte dies der Fall sein. müsste sich der Vermieter zumindest die fälligen Instandsetzungskosten in Abzug bringen lassen, die bei Holzfenstern die Neuwertkosten von Plastikrahmenfenstern übersteigen dürften. Der Austausch von Holzfensterrahmen gegen Kunststofffensterrahmen wird daher meist keine Modernisierung sein.

Danach ist insbesondere eine Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden durch Wärmedämmmaterial auf der Außenseite von mindestens 40 mm Dicke eine energieeinsparende Maßnahme.