Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vor Abschluss eines Vertrages über den Erwerb und/oder die Errichtung einer Immobilie sollte der Gestaltung des Vertrages ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Als Verbraucher gilt es dabei, sich die Zeit zu nehmen, dass meist von dem Anbieter vorgefertigte, oftmals sehr umfangreiche Vertragswerk gründlich zu überprüfen.

Nicht selten stelle ich in Gesprächen mit Mandanten fest, dass die Tragweite vertraglicher Regelungen nur schwer zu erfassen sind, ganz davon abgesehen, dass gelegentlich der schiere Umfang und eine mangelnde Übersichtlichkeit auch noch dazu beitragen, dass die eigenen Rechte und Pflichten nicht so klar gesehen werden, wie es wünschenswert wäre.

Daher bietet es sich an, bereits vor Abschluss eines Vertrages über den Erwerb oder Errichtung einer Immobilie anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich unterstütze daher beim Abschluss von Bauverträgen, Kaufverträgen mit Bauverpflichtung oder Bauträgerverträgen nach § 650u BGB.

Foto: Marquis de Valmont – photocase